Rechtsprechung
LG Bielefeld, 10.08.2009 - 23 T 488/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rechtspflegerforum.de
Keine Zweifel nur wg. Zeitablaufs
Wird zitiert von ...
- AG Euskirchen, 18.12.2009 - KO-3162
Anforderungen an die Führung des Nachweises des aktuellen Gesellschafterbestandes …
Az. 23 T 273/09 (Zuschlagsbeschluss aus dem Jahr 2004), vom 10.08.2009, Az. 23 T 488/09 (GbR-Erwerbsvertrag aus dem Jahr 2002) und vom 24.08.2009, Az. 23 T 559/09 (GbR-Erwerbsvertrag aus dem Jahr 2004); bei der letztgenannten Entscheidung hat das LG Bielefeld allerdings übersehen, dass die Normen des § 899 a BGB und des Art. 229 § 21 EGBGB im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits in Kraft getreten waren und dass sich das Nachweisproblem bezüglich der Vertretungsverhältnisse der verfügenden GbR somit bereits rückwirkend erledigt hatte (OLG München, Beschluss vom 18.08.2009, Az. 34 Wx 47/09)).